BMW 3 330i 05-10 Rear Brake Discs & Pads Mtec Premium Drilled
BMW 3er-Serie 330i 03/05–12/10 Bremsscheiben hinten und MTEC Premium-Bremsbeläge 1 Paar belüftete Scheiben – Durchmesser: 336,0 Dicke: 22,0 Mindestdicke: 20,5 Höhe: 67,0 Bohrungsdurchmesser: 75,0 Bolzen: 5 Positionsbolzen: 1 Die Rillen tragen dazu bei, den Belag zu entglasen und verhindern ein Ausbleichen, das auftritt, wenn der Belag und die Scheibe zu heiß werden! Die Löcher helfen, die Scheiben kühl zu halten und Wärme abzuleiten! Die Rillen helfen auch dabei, Wasser von der Scheibenoberfläche abzuleiten! Polsterverbrennung, um die Einstreu rechtzeitig zu reduzieren. Anwendungsspezifische Materialien passend zu Ihrem Fahrzeug. Die Verordnung 90 (ECE R90) legt einen Mindeststandard für Herstellung und Sicherheit für Ersatzbremsbeläge und -backen fest. Alle Bremsbeläge MTEC Brakes sind R9.
Specifications
| Land Der Herkunft | Unitedkingdom |
| Einbauposition | Hinter-, Links, Rechts |
| MPN | MTEC1412,MTECPAD4188 |
| Marke | MTEC Brakes |
| OEM TEILE NUMMER | 34216764655 |
| Besonderheiten | Gelocht Gerillt |
| Produktart | Scheibenbremse Rotor |
| Artikel Enthält | Bremsbeläge |
| Rotor Stil | Gebohrte |
| Rotor -Außendurchmesser | 336mm |
| Hersteller | Markenlos |
BMW 3er-Serie 330i 03/05–12/10 Bremsscheiben hinten und MTEC Premium-Bremsbeläge 1 Paar belüftete Scheiben – Durchmesser: 336,0 Dicke: 22,0 Mindestdicke: 20,5 Höhe: 67,0 Bohrungsdurchmesser: 75,0 Bolzen: 5 Positionsbolzen: 1 Die Rillen tragen dazu bei, den Belag zu entglasen und verhindern ein Ausbleichen, das auftritt, wenn der Belag und die Scheibe zu heiß werden! Die Löcher helfen, die Scheiben kühl zu halten und Wärme abzuleiten! Die Rillen helfen auch dabei, Wasser von der Scheibenoberfläche abzuleiten! Polsterverbrennung, um die Einstreu rechtzeitig zu reduzieren. Anwendungsspezifische Materialien passend zu Ihrem Fahrzeug. Die Verordnung 90 (ECE R90) legt einen Mindeststandard für Herstellung und Sicherheit für Ersatzbremsbeläge und -backen fest. Alle Bremsbeläge MTEC Brakes sind R9.